Inhaltsstoffe

Die Angabe des Zutatenverzeichnisses ist in Deutschland nicht erforderlich, bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Das Produkt enthält keine Zutaten, die GVO enthalten oder daraus bestehen oder aus GVO hergestellt werden und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig gemäß EU-Verordnung 1829/2003 und 1830/2003.
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